* gilt nicht für Versicherungsform Single
Grundsätzlich versichern wir die gesetzlichen Haftpflichtansprüche als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens.
Sie haben die Möglichkeit, die Berufshaftpflicht für Lehrer, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes (Verwaltungsdienst) inklusive Schlüsselverlust in den Versicherungsschutz mit einzuschließen.
Allgemeine Informationen zur Privathaftpflichtversicherung
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt,
ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)
Laut Gesetz ist also derjenige, der einem anderen einen wie auch immer gearteten Schaden zufügt,
mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet, d.h. der Schädiger zahlt unter Umständen - "lebenslänglich"
einen solchen Schaden ab. Ist er mittellos, geht der Geschädigte möglicherweise leer aus. Die private Haftpflichtversicherung
braucht daher ein jeder. Sei es als Privatperson, als Mieter, als Radfahrer, auf Reisen oder beim Sport usw. Durch den Abschluss einer
Privathaftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor solchen finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig
geschädigten Dritten schützen. Der Haftpflichtversicherer klärt zudem, ob der Versicherungsnehmer überhaupt schadenersatzpflichtig
ist und weist eventuell unberechtigte Ansprüche ab. Der Haftpflichtversicherer übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die
Prozesskosten und führt, falls es so weit kommen sollte, im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung.
Die PHV übernimmt insofern in gewisser Weise auch Teilfunktionen einer Rechtsschutzversicherung (-Abwehr nicht berechtigter Ansprüche").
Darüber hinaus wird auch dem Geschädigten ein Schutz zuteil. Wenn seine Ansprüche gegen den Schädiger berechtigt sind, kommt er über
dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zu Schadenersatz, selbst dann, wenn der Schädiger über keinerlei Vermögen verfügt,
aus dem er Schadenersatz hätte leisten können.Gegenstand der PHV ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson,
Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung. Dies bezieht sich z.B.
auf die Räum- und Streupflicht, Bau- und Instandsetzungsarbeiten sowie die Vermietung einzelner Räume. Darüber hinaus ist der Besitz und Gebrauch
von Fahrrädern mitversichert, ebenso wie Sport und der erlaubte, private Gebrauch von Schusswaffen, jedoch mit
Ausnahme der Jagd (Jagd-Haftpflichtversicherung). Ebenfalls eingeschlossen ist die Haftpflicht aus der Haltung
von Haustieren -Hunde, Pferde und Rinder ausgenommen (Tierhalter-Haftpflichtversicherung). Gegen diese Risiken kann
man sich aber gesondert versichern. Mitversichert ist auch die Verunreinigung und Verseuchung von Gewässern, soweit
diese nicht durch Tankanlagen Öltank- oder Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) und ähnliches verursacht worden sind.